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Sonntagszeitung

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Was Sie nicht wissen !

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Mangel an Transparenz

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Kündigen Sonntagszeitung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Sonntagszeitung kündigen: ihr leitfaden für eine reibungslose kündigung in der schweiz

Was ist Sonntagszeitung und warum kündigen leser

Sonntagszeitung ist eine wöchentliche Schweizer Publikation, die sich an Leserinnen und Leser mit Interesse an Nachrichten und Reportagen richtet. Das Angebot umfasst Printabos mit 52 Ausgaben pro Jahr sowie digitale Zugänge zum e-Paper. Viele Abos laufen über 12 Monate und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Hier bei Stopee helfen wir Ihnen, genau diese Fallen zu vermeiden und Ihr Abo sicher zu beenden.

Der Frust beginnt oft erst bei der Verlängerung: unklar bleibende Kündigungsfristen, laufende Belastungen auf dem Konto und die bange Frage, ob der Zugang sofort endet oder noch eine Weile bestehen bleibt. Stopee hat sich genau dieser Probleme angenommen, um Ihnen eine klare, schritt-für-schritt Anleitung zu bieten.

Was sie bei Sonntagszeitung bezahlen

Die Kosten hängen vom gebuchten Abo ab. Ein Jahresabo kostet etwa CHF 254.80, während Neukunden mit reduzierten Angeboten von CHF 169.19 einsteigen können. Zusätzlich gibt es Spezialkonditionen wie HEV-Angebote zu CHF 181.30. Sie zahlen für 52 wöchentliche Ausgaben im Print oder den digitalen Zugang zum e-Paper.

Dies ist kein monatliches Abo mit jederzeitiger Ausstiegsmöglichkeit. Wer sich für ein Printabo anmeldet, bindet sich in der Regel für zwölf Monate. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Laufzeitende ist grundsätzlich nicht vorgesehen, was eine rechtzeitige Kündigungsmitteilung umso wichtiger macht.

Verfügbarkeit und support in der schweiz

Sonntagszeitung richtet sich an den Schweizer Markt mit Preisen in CHF und Support in Zürich. Die Abrechnung erfolgt in Schweizer Franken. Sie erreichen den Kundendienst unter der Telefonnummer 044 248 40 40 und per E-Mail unter [email protected]. Die FAQ-Seite unter sonntagszeitung.ch/faq bietet zusätzliche Informationen.

Warnung: Berichten von Lesern zufolge ist der Telefon-Support manchmal nur auf Englisch verfügbar. Das kann bei einer Kündigung problematisch werden, wenn Sie auf persönliche Hilfe angewiesen sind. Stopee empfiehlt daher, das schriftliche Kündigungsverfahren per E-Mail zu nutzen, um alles dokumentiert zu haben.

Ihre verbraucherrechte und rechtliche schutzbestimmungen

In der Schweiz schützt Sie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken untersagt. Gehört Ihr Abo zu einer Geschäftsbeziehung mit automatischer Verlängerung, muss der Anbieter Sie klar informieren und Ihnen eine einfache Kündigungsmöglichkeit anbieten.

Zusätzlich gilt das Obligationenrecht (OR): Sollte Sonntagszeitung eine laufende Vertragsverlängerung praktizieren, ohne Ihnen eine ausreichend einfache Kündigungsmöglichkeit anzubieten, können Sie die Rechtswidrigkeit dieser Praktik geltend machen. Stopee hilft Ihnen zu verstehen, wo diese Grenzen liegen, damit Sie bei Bedarf das richtige Argument haben.

Automatische verlängerung und kündigungsfristen

Viele digitale Abos von Sonntagszeitung verlängern sich automatisch. Das ist erlaubt, muss Ihnen aber bei Vertragsabschluss deutlich mitgeteilt worden sein. Die Kündigungsfrist ist typischerweise an die Abrechnungsperiode gekoppelt: bei Jahresabos oft 30 oder 60 Tage vor Ablauf.

Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder AGB auf sonntagszeitung.ch genau. Notieren Sie sich den genauen Termin der nächsten Verlängerung. Kündigen Sie immer mit ausreichend Puffer vor dieser Frist, um sicherzustellen, dass die Kündigung ankommt und verarbeitet wird.

Ihre rechte bei verweigerte oder ignorierte kündigung

Sollte Sonntagszeitung Ihre Kündigung ignorieren oder Sie weiterhin in Rechnung stellen, nachdem Sie rechtzeitig gekündigt haben, können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden. In der Schweiz ist die Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Ansprechpartner für Konsumentenschutz. Stopee dokumentiert bei Ihren Schritten alle Daten, damit Sie gegebenenfalls eine Beschwerde einreichen können.

Behalten Sie alle Belege auf: Bildschirmaufnahmen Ihrer Kündigungseingabe, E-Mail-Bestätigungen und Rechnungen, die nach der Kündigung erfolgt sind. Diese Unterlagen sind Gold wert, wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt.

Methoden zur kündigung von Sonntagszeitung

Sie haben mehrere Wege, um Ihr Abo zu beenden: online über das Selfservice-Portal, per E-Mail, per Telefon oder per Brief an die Adresse in Zürich. Jede Methode hat Vor- und Nachteile. Stopee empfiehlt die schriftliche Variante, um lückenlose Nachweise zu haben.

Online kündigen über das Selfservice-Portal

Der direkteste Weg führt über das Selfservice-Portal myservices.handelszeitung.ch, da Sonntagszeitung über die Wirtschaftsmedien abgewickelt wird. Hier melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an und navigieren zu Ihrem Abo.

Der typische Pfad ist: Konto oder "Meine Abos" > "Abo verwalten" > "Kündigen". Bestätigungsseiten und E-Mail-Bestätigungen speichern Sie sofort ab. Pro-Tipp: Machen Sie eine Bildschirmaufnahme jeder Bestätigungsseite. Falls das Portal keine Kündigungsoption zeigt, wechseln Sie zur E-Mail-Methode.

Kündigung per E-Mail

Per E-Mail kündigen Sie an [email protected]. Schreiben Sie in den Betreff deutlich "Kündigung Sonntagszeitung-Abo" oder "Abo-Beendigung". Im Text nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und, falls vorhanden, Ihre Kundennummer oder Abonummer. Geben Sie auch das genaue Datum an, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.

Versenden Sie die E-Mail mit Lesebestätigung, wenn Ihr E-Mail-Programm das erlaubt. Speichern Sie die gesendete Mail im Archiv. Diese Methode hat den grössten Beweiskraft und ist daher von Stopee stark zu empfehlen.

Kündigung per telefon

Sie können unter 044 248 40 40 anrufen. Halten Sie dabei Ihre Kundennummer und die genaue Abrechnungsadresse bereit. Fragen Sie nach einer Bestätigungsnummer und bitten Sie darum, dass die Kündigung per E-Mail bestätigt wird.

Warnung: Telefonische Kündigungen sind schwer nachzuweisen. Wenn der Support nur Englisch spricht oder verstehen möchte, ist das frustrierend. Machen Sie daher nach einem Telefonat immer eine E-Mail-Nachricht an [email protected], in der Sie die Gesprächsinhalte zusammenfassen und die Kündigung schriftlich bestätigen.

Kündigung per brief

Eine klassische schriftliche Kündigung senden Sie an die Abonnementsverwaltung unter folgender Adresse:

Sonntagszeitung Abonnementsverwaltung
Werdstrasse 21
Postfach
8021 Zürich

Schreiben Sie deutlich und nennen Sie Ihre Kundennummer, Name und Kündigungsdatum. Senden Sie den Brief per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben. Dies ist die sicherste Methode, dauert aber länger.

Schritt-für-schritt anleitung: so kündigen sie sicher

Folgen Sie diesen Schritten, um ohne Umwege und Fehler aus Ihrem Abo herauszukommen. Stopee hat diese Anleitung anhand vieler Erfahrungsberichte zusammengestellt.

Vor der kündigung: informationen sammeln

Bevor Sie die Kündigung einreichen, halten Sie diese Informationen bereit:

  1. Öffnen Sie Ihren Account bei myservices.handelszeitung.ch oder schauen Sie in Ihre letzte Rechnung
    • Notieren Sie die aktuelle Abrechnungsperiode und das Kündigungsdatum (z. B. "31. Dezember 2025")
    • Merken Sie sich den genauen Abotyp (Print, Digital oder Kombi)
    • Speichern Sie einen Screenshot des Abo-Überblicks mit Preis und Laufzeit
  2. Prüfen Sie die nächste geplante Belastung auf Ihrem Konto
    • Notieren Sie das Datum der nächsten Abrechnung
    • Falls diese vor Ihrer Kündigungsfrist liegt, kündigen Sie sofort
  3. Halten Sie Ihre Kundennummer oder Abonummer bereit
    • Diese finden Sie in Rechnungen oder im Online-Konto
    • Sie beschleunigen die Bearbeitung erheblich
  4. Aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse im Konto, falls nötig
    • So erhalten Sie die Kündigungsbestätigung sicher

Kündigung einreichen: die beste methode

Stopee empfiehlt die E-Mail-Methode als Standardweg:

  1. Verfassen Sie eine klare E-Mail an [email protected]
    • Betreff: "Kündigung Sonntagszeitung-Abo - [Ihr Name]"
    • Inhalt: Vollständiger Name, Adresse, Kundennummer, gewünschtes Kündigungsdatum
    • Beispieltext: "Hiermit kündige ich mein Sonntagszeitung-Abo (Kundennr. [Nummer]) zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie die Kündigung per E-Mail."
  2. Versenden Sie die E-Mail mit Lesebestätigung (falls möglich)
    • Speichern Sie eine Kopie im Archiv oder in einem lokalen Ordner
    • Notieren Sie Sendedatum und -uhrzeit
  3. Warten Sie auf eine Bestätigung per E-Mail
    • Die Antwort sollte innerhalb von 3-5 Werktagen kommen
    • Sollte nichts ankommen, rufen Sie unter 044 248 40 40 an und verweisen auf Ihre E-Mail
  4. Speichern Sie die Bestätigungsmail ab
    • Dies ist Ihr Kündigungsnachweis
    • Bewahren Sie ihn mindestens 2 Jahre auf

Überprüfung nach der kündigung

Handeln Sie unmittelbar nach Erhalt der Kündigungsbestätigung:

  1. Kontrollieren Sie nach zwei Wochen, ob weitere Rechnungen eintreffen
    • Falls ja, ist ein Fehler aufgetreten; kontaktieren Sie Sonntagszeitung sofort
  2. Prüfen Sie, wann Ihr Zugang endet
    • Digitale Abos sollten am Kündigungsdatum enden
    • Printabos werden typischerweise bis zum Ende der bezahlten Periode beliefert
  3. Bestätigen Sie mit Stopee, dass alles nach Plan verlaufen ist
    • Stopee verfügt über eine Datenbank häufiger Probleme bei Sonntagszeitung und kann Ihnen bei Folgeproblemen helfen

Häufige fehler bei der kündigung von Sonntagszeitung

Viele Leser stoßen auf vermeidbare Probleme. Hier sind die häufigsten Fehler, die Stopee beobachtet hat:

Fehler 1: zu knapp vor der verlängerung kündigen

Sie warten bis zum letzten Moment, bevor die automatische Verlängerung eintritt. Das Risiko: Ihre Kündigung wird nicht rechtzeitig verarbeitet, und Sie werden für ein weiteres Jahr belastet. Kündigen Sie mindestens 30 bis 60 Tage vor dem Verlängerungsdatum, um sicherzustellen, dass die Mitteilung ankommt.

Fehler 2: nur telefonisch kündigen ohne schriftliche bestätigung

Ein Anruf unter 044 248 40 40 fühlt sich schnell an, hinterlässt aber keine Spur. Falls der Kundenservice behauptet, nichts erhalten zu haben, haben Sie kein Beweismittel. Folgen Sie einem Telefonat immer mit einer E-Mail nach.

Fehler 3: kündigungsbestätigung nicht speichern

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, löschen diese dann aus Versehen oder verlieren den Zugriff auf Ihr E-Mail-Konto. Speichern Sie jede Kündigungsbestätigung lokal ab und drucken Sie sie notfalls aus.

Fehler 4: kundennummer oder abrechnungsadresse falsch angeben

Ein fehlender Buchstabe in der Adresse oder eine verwechselte Kundennummer führt dazu, dass die Kündigung dem falschen Abo zugeordnet wird. Überprüfen Sie diese Details dreifach, bevor Sie absenden.

Fehler 5: kündigungsfrist in den AGB übersehen

Die AGB von Sonntagszeitung nennen oft eine spezifische Kündigungsfrist. Liegt diese bei 60 Tagen und Sie kündigen erst 30 Tage vor Laufzeitende, verlängert sich Ihr Abo. Lesen Sie die AGB oder fragen Sie Stopee, welche Frist für Ihren Abotyp gilt.

Was passiert nach der kündigung

Nach Ihrem Kündigungstermin geschehen konkrete Dinge. Hier ist, was Sie erwarten dürfen:

Digitale abos

Ihr Zugang zum e-Paper endet am Kündigungsdatum. Sie können sich nach diesem Termin nicht mehr einloggen. Falls der Zugang länger bestehen bleibt, kontaktieren Sie Sonntagszeitung sofort und verweisen auf Ihre Kündigungsbestätigung.

Printabos

Sie erhalten Ausgaben bis zum Ende der bezahlten Abrechnungsperiode. Handelt es sich um ein Jahresabo, das Sie Ende Mai kündigen, erhalten Sie Printausgaben noch bis Dezember, sofern Sie bereits dafür gezahlt haben.

Folgerechnungen vermeiden

Überprüfen Sie Ihre Bank- oder Kreditkartenauszüge in den darauffolgenden drei Monaten. Sollten Belastungen von Sonntagszeitung auftauchen, obwohl Sie gekündigt haben, melden Sie dies sofort per E-Mail und fordern Sie eine Rückzahlung ein.

Erneuter zugang nach kündigung

Falls Sie später wieder abonnieren möchten, zahlen Sie den regulären Preis. Neukundenrabatte sind danach nicht immer verfügbar. Stopee empfiehlt, vor Neukauf zu prüfen, ob aktuelle Angebote Ihnen nutzen.

Rückerstattungen und finanzielle regelungen

Ob Sie eine Rückerstattung erhalten, hängt vom Kündigungsdatum und der Aboart ab.

Printabos: in der regel keine rückerstattung

Bei Jahresabos erhalten Sie typischerweise keine Rückzahlung für nicht gelesene Ausgaben. Sie zahlen für den Gesamtzeitraum, nicht für einzelne Ausgaben. Das ist Standardpraxis bei Printmedien.

Digitale abos: anspruch nach UWG

Digitale Abos unterliegen anderen Regeln. Sollte Sonntagszeitung ein digitales Abo mit automatischer Verlängerung praktizieren, ohne Sie ausreichend klar informiert zu haben, können Sie unter Umständen eine Rückerstattung fordern. Hier greift das UWG als Schutzmechanismus.

Beschwerde bei falscher berechnung

Wurde Ihnen eine weitere Abrechnungsperiode berechnet, obwohl Sie rechtzeitig gekündigt haben, fordern Sie sofort eine Rückzahlung an:

  1. Schreiben Sie an [email protected] oder an die Adresse der Abonnementsverwaltung
    • Betreff: "Rückforderung Abogebühr - Unberechtigte Abrechnung"
    • Inhalt: Kündigungsdatum, Kündigungsbestätigung, Rechnungsdatum der beanstandeten Belastung
  2. Geben Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) für die Rückzahlung vor
    • Behalte eine Kopie für Ihre Unterlagen
  3. Sollte Sonntagszeitung nicht reagieren, können Sie bei Ihrer Bank ein Zahlungsrückbuchungsverfahren (Chargeback) einleiten
    • Dies ist kostenpflichtig, aber oft wirksam

Preisvergleich: was Sonntagszeitung kostet

Hier ist ein Überblick über die Preisgestaltung von Sonntagszeitung:

Abotyp Preis (CHF) Laufzeit Besonderheit
Jahresabo Print 254.80 12 Monate 52 Ausgaben wöchentlich
Jahresabo Digital Variabel 12 Monate, auto-verlängerbar e-Paper, automatische Verlängerung
Neukunderabatt 169.19 Erstes Jahr Danach Standardpreis
HEV-Angebot 181.30 12 Monate Reduziert für Mitglieder
Kombi Print + Digital Auf Anfrage Variabel Print + e-Paper zusammen

Pro-Tipp: Bevor Sie kündigen, prüfen Sie, ob ein günstigeres Angebot verfügbar ist. Manchmal locken Publisher mit Rabattabopreisen, wenn Sie zu kündigen drohen.

Häufige fragen zum kündigungsprozess

Wie lange dauert die kündigungsbearbeitung

Sonntagszeitung sollte Ihre Kündigung innerhalb von 3 bis 5 Werktagen bestätigen. Digital unterschriebene oder per E-Mail eingereichte Kündigungen werden oft schneller verarbeitet. Per Brief dauert es länger, etwa 7 bis 10 Tage.

Kann ich mittendrin kündigen, bevor mein jahresabo endet

Bei Jahresabos ist eine ordentliche vorzeitige Kündigung typischerweise nicht vorgesehen. Sie binden sich für zwölf Monate. Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei unberechtigten Gebühren oder Vertragsbruch durch den Anbieter) können Sie früher herauskommen. Stopee kann Ihnen sagen, ob Ihr Fall eine Ausnahme darstellt.

Bekomme ich die zeitung noch, nachdem ich gekündigt habe

Bei Print: Ja, bis zum Ende Ihrer bezahlten Abrechnungsperiode. Bei Digital: Nein, der Zugang endet am Kündigungsdatum. Überprüfen Sie Ihre Kündigungsbestätigung für die genaue Frist.

Was, wenn ich meine kündigungsbestätigung verloren habe

Kontaktieren Sie Sonntagszeitung und fordern Sie eine Kopie an. Geben Sie dabei das ursprüngliche Kündigungsdatum an. Stopee empfiehlt, parallel Ihre Bank zu prüfen: Stoppt die automatische Belastung am erwarteten Datum, war die Kündigung wahrscheinlich erfolgreich.

Vergleich mit anderen schweizer nachrichtenpublikationen

Wie schneidet Sonntagszeitung im Vergleich ab?

Publikation Jahrespreis (CHF) Kündigungsfrist Auto-Verlängerung (Digital) Rückerstattung möglich
Sonntagszeitung 254.80 30-60 Tage Ja Nein (Print)
NZZ am Sonntag ca. 285 30 Tage Ja Nein (Print)
Tages-Anzeiger Abo ca. 336 30 Tage Ja Nein (Print)
Blick Abo ca. 298 30 Tage Ja Nein (Print)

Sonntagszeitung positioniert sich im unteren bis mittleren Preisbereich. Die Kündigungsregeln ähneln denen der Konkurrenz.

Checkliste: vor, während und nach der kündigung

Hier ist eine praktische Checkliste, damit nichts schiefgeht:

Vor der kündigung

  • Kündigungsfrist in AGB oder Kontosettings geprüft
  • Nächstes Verlängerungsdatum notiert
  • Kundennummer und Abrechnungsadresse parat
  • Screenshot des aktuellen Abos gespeichert
  • E-Mail-Adresse im Konto aktualisiert

Während der kündigung

  • E-Mail an [email protected] verfasst und abgesendet
  • Sendedatum und -uhrzeit notiert
  • Kopie der Kündigungsmail gespeichert
  • Telefonat (falls nötig) mit Bestätigungsnummer dokumentiert
  • Bestätigungsmail gewartet und abgespeichert

Nach der kündigung

  • Bankkontoauszüge nach 2 Wochen überprüft (keine neuen Belastungen)
  • Zugang zum e-Paper am erwarteten Datum überprüft
  • Printlieferung bis zum erwarteten Datum verfolgt
  • Kündigungsunterlagen 2 Jahre aufbewahrt
  • Stopee informiert, wenn etwas schiefgeht

Warum stopee ihre anlaufstelle für kündigungen ist

Stopee hat sich auf genau diese Probleme spezialisiert: undurchsichtige Kündigungsfristen, fehlende Bestätigungen und ungewollte Weiterzahlungen. Stopee führt Sie durch jeden Schritt und dokumentiert alles so sorgfältig, dass Sie im Problemfall vollständig vorbereitet sind.

Mit Stopee haben Sie einen Partner, der nicht nur zeigt, wie man kündigt, sondern auch, wie man sich absichert. Stopee hat bereits tausenden von Schweizer Verbrauchern geholfen, ihre Abos zu beenden, ohne in die häufigen Fallen zu tappen, die Anbieter wie Sonntagszeitung bewusst oder unbewusst aufgebaut haben.

Egal ob Sie Printabo oder Digital-Zugang haben: Stopee kennt jeden Winkel des Prozesses und warnt Sie vor den größten Risiken. Kontaktieren Sie Stopee noch heute, damit Ihre Kündigung reibungslos verläuft und Sie keine unerwarteten Rechnungen mehr erhalten.

Kontaktadresse für kündigungen

Hier sind die Adressen, an die Sie Ihre Kündigung richten:

E-Mail (empfohlen)

[email protected]

Betreff: "Kündigung Sonntagszeitung-Abo - [Ihr Name]"

Postanschrift

Sonntagszeitung Abonnementsverwaltung
Werdstrasse 21
Postfach
8021 Zürich
Schweiz

Telefon

044 248 40 40

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr. (Englischkenntnisse oft erforderlich.)

Für alle weiteren Fragen zur Kündigungspraxis oder bei Problemen: Stopee hilft Ihnen weiter. Stopee dokumentiert Ihren Fall und berät Sie kostenlos, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Mit Stopee kündigen Sie sicher, schnell und vollständig dokumentiert.

FAQ

Sie können Ihr Abo online über das Selfservice-Portal, per E-Mail an [email protected] oder schriftlich per Post kündigen.

Prüfen Sie Ihre aktuelle Laufzeit, den nächsten Rechnungstermin und das gebuchte Abo, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Das Abo läuft bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit, auch wenn Sie kündigen. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nicht möglich.

Rückerstattungen sind in der Regel schwierig. Überprüfen Sie die AGB oder kontaktieren Sie den Kundenservice für spezifische Informationen.

Bewahren Sie eine Bestätigung der Kündigung auf, sei es durch eine E-Mail oder ein Bildschirmfoto der Bestätigungsseite im Selfservice-Portal.