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Vorwerk

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Was Sie nicht wissen !

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der Menschen verlieren jeden Monat Geld für ungenutzte Dienste

Mangel an Transparenz

60%

der Nutzer fühlen sich bei Kündigungsbedingungen verloren

Budget-Illusion

82%

der Verbraucher unterschätzen die Kosten ihrer automatischen Abbuchungen

Angst vor Bindung

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Kündigen Vorwerk: Schritt-für-Schritt Anleitung

Vorwerk cookidoo® kündigen: ihre Schritt-für-Schritt anleitung für die schweiz

Das Vorwerk-Geschäftsmodell verstehen: gerät versus abo

Vorwerk ist in der Schweiz vor allem für hochwertige Küchengeräte wie den Thermomix bekannt. Doch viele Kundinnen und Kunden geraten ungewollt in ein digitales Abo-Modell, ohne dass ihnen der Unterschied zwischen Gerätekauf und Abonnement bewusst ist. Die gute Nachricht: Mit Stopee verstehen Sie sofort, worum es bei einer Vorwerk-Kündigung tatsächlich geht und welche Optionen Sie haben.

Vorwerk in der schweiz: angebot und servicedetails

Vorwerk Schweiz AG bietet über die Website vorwerk.ch Küchengeräte sowie das digitale Rezeptportal Cookidoo® an. Das Cookidoo® Jahres-Abo kostet CHF 36.00 pro Jahr und wird häufig als kostenloses 30-Tage-Probe-Abo angeboten. Zusätzlich erhalten Sie beim Kauf eines neuen Geräts mit Cook-Key® oft einen kostenlosen 3-Monats-Zugang.

Der lokale Kundensupport erreicht Sie unter der Telefonnummer +41 44 288 20 20 oder per E-Mail an [email protected]. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr. Einen Live-Chat bietet Vorwerk derzeit nicht an.

Wer sollte wirklich kündigen: kaufvertrag versus abonnement

Das Thermomix-Gerät selbst ist ein Kaufvertrag - kein Abo. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vorwerk ist ein Rückgaberecht für gekaufte Geräte nicht vorgesehen. Das Cookidoo® Rezept-Abo hingegen ist ein separates, zeitlich befristetes Nutzungsmodell und kann jederzeit gekündigt werden.

Stopee empfiehlt Ihnen daher zuerst zu prüfen: Handelt es sich um eine Geräte-Rückgabe (nicht möglich) oder um die Kündigung eines digitalen Abos? Wenn Sie Ihre Abokündigung durchsetzen möchten, sind Sie hier richtig. Wenn Sie ein Gerät zurückgeben oder umtauschen möchten, kontaktieren Sie Vorwerk direkt.

Ihre rechte als schweizer konsumentin oder konsument

Als Konsumentin oder Konsument in der Schweiz schützen Sie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Schweizer Obligationenrecht. Stopee möchte Ihnen zeigen, wie Sie diese Rechte beim Kündigen einsetzen.

Gesetzliche kündigungsfristen und ihre ansprüche

Für Abonnements wie Cookidoo® gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende einer Abrechnungsperiode, sofern nicht anders in den AGB festgehalten. Überprüfen Sie die Vertragsbedingungen auf vorwerk.ch, um Ihre genaue Kündigungsfrist zu kennen.

Das Schweizer Konsumentenschutzrecht schreibt vor, dass Kündigungen jederzeit schriftlich erklärt werden können und dass Vorwerk diese unverzüglich bestätigen muss. Wenn Vorwerk eine berechtigte Kündigung ignoriert oder verweigert, können Sie sich an die Staatliche Preisüberwachung oder eine lokale Schlichtungsstelle wenden.

Schutz vor automatischen verlängerungen und dunklen mustern

Die UWG verbietet Vorwerk, automatische Abonnementverlängerungen zu verstecken oder unklar zu gestalten. Wenn Sie ein kostenloses Probe-Abo gebucht haben und dieses automatisch verlängert werden soll, muss Vorwerk Ihnen vor der automatischen Belastung eine klare Erinnerung senden. Stopee hat beobachtet, dass solche Erinnerungen oft in Spam-Ordnern landen - überprüfen Sie Ihren Email-Account daher aktiv.

Wenn Vorwerk Sie nicht angemessen informiert hat oder die Kündigung erschwert, können Sie Abhilfe bei der Eidgenössischen Zollverwaltung oder dem Bundesamt für Metrologiefordern.

Kündigung schritt für schritt durchführen

Hier folgen die praktischen Schritte, um Ihr Vorwerk-Abo sauber zu beenden. Stopee empfiehlt Ihnen, schriftlich vorzugehen und jeden Schritt zu dokumentieren.

Vorbereitung: diese informationen sichern sie ab

Bevor Sie kündigen, sammeln Sie diese Details, um später Beweis zu haben, dass die Kündigung erfolgt ist.

  1. Öffnen Sie Ihr Cookidoo® oder Vorwerk-Kundenkonto und machen Sie ein Bildschirmfoto des aktiven Abos.
    • Notieren Sie Ihren genauen Tarifnamen (z.B. "Cookidoo® Jahres-Abo")
    • Sichern Sie den angezeigten jährlichen Preis (CHF 36.00)
    • Fotografieren Sie das nächste Verlängerungsdatum
  2. Überprüfen Sie Ihre Zahlungshistorie und sichern Sie die letzte Abbuchung.
    • Datum der letzten Belastung notieren
    • Betrag in CHF festhalten
  3. Notieren Sie die E-Mail-Adresse, unter der Ihr Vorwerk-Konto registriert ist.
  4. Speichern Sie diese Informationen in einer Textdatei oder Notiz, die Sie bei Bedarf weiterleiten können.

Pro tip: Speichern Sie alle Bildschirmfotos als PDF, indem Sie Ihren Browser-Screenshot in ein kostenloses Online-Tool wie smallpdf.com hochladen. So haben Sie ein archivfähiges Dokument.

Methode 1: Online-Kündigung über ihr Vorwerk-Konto

Stopee hat überprüft, dass es keinen öffentlich dokumentierten "Kündigen"-Button in Ihrem Vorwerk-Kundenkonto gibt. Das macht die Online-Kündigung schwieriger als bei anderen Anbietern. Wenn Sie dennoch einen Kündigungsbereich entdecken, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Gehen Sie auf vorwerk.ch und melden Sie sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort an.
  2. Suchen Sie im Menü nach "Mein Konto", "Abos" oder "Cookidoo®-Verwaltung".
  3. Falls ein Kündigungsbereich angezeigt wird, klicken Sie darauf und folgen den Anweisungen.
  4. Machen Sie ein Bildschirmfoto der Bestätigung oder Kündigungswarnung.
  5. Warten Sie auf eine Bestätigungsemail von Vorwerk und speichern Sie diese.

Warning: Wenn Sie keinen Kündigungsbereich finden, fahren Sie mit Methode 2 (schriftliche Kündigung) fort. Viele Kundinnen und Kunden berichten, dass die Online-Kündigung bei Vorwerk nicht intuitiv ist oder nicht funktioniert.

Methode 2: schriftliche kündigung per E-Mail

Dies ist die Methode, die Stopee am meisten empfiehlt, weil Sie damit einen schriftlichen Nachweis haben. Hier ist die genaue Vorgehensweise:

  1. Öffnen Sie Ihr E-Mail-Programm und erstellen Sie eine neue Nachricht an [email protected].
  2. Verwenden Sie eine klare, sachliche Betreffzeile wie: "Kündigung Cookidoo® Abo - [Ihre E-Mail-Adresse]"
  3. Verfassen Sie einen Kündigungstext nach diesem Muster:
    • "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Cookidoo® Jahres-Abo mit sofortiger Wirkung oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Kontoinhaber: [Ihr Name], registrierte E-Mail: [Ihre E-Mail], aktueller Tarif: Cookidoo® Jahres-Abo CHF 36.00, nächstes Verlängerungsdatum: [Datum]. Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich per E-Mail. Vielen Dank."
  4. Fügen Sie Ihre Kontaktdaten und Kundennummer (falls vorhanden) ein.
  5. Senden Sie die E-Mail ab.
  6. Speichern Sie einen Screenshot oder ein PDF des versendeten E-Mails mit Zeitstempel.
  7. Warten Sie 5-7 Arbeitstage auf eine Bestätigung von Vorwerk.

Pro tip: Versenden Sie die Kündigung an einem Wochentag vor 12:00 Uhr mittags. So erreicht sie Vorwerk noch am selben Geschäftstag und wird zeitnah bearbeitet.

Methode 3: schriftliche kündigung per post

Für maximum Transparenz und Nachweis können Sie Ihre Kündigung auch per Einschreiben verschicken. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Vorwerk auf E-Mails nicht reagiert.

  1. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit denselben Angaben wie in Methode 2.
  2. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.
  3. Bringen Sie das Schreiben und eine Kopie zur Schweizer Post und veranlassen Sie ein Einschreiben mit Rückschein.
  4. Die Post teilt Ihnen eine Sendungsnummer mit, die Sie speichern.
  5. Vorwerk muss das Schreiben signieren und Sie erhalten einen Beleg, dass es empfangen wurde.
  6. Speichern Sie diesen Rückschein zusammen mit der Kopie Ihres Kündigungsschreibens.

Die genaue Postadresse von Vorwerk Schweiz AG finden Sie am Ende dieses Ratgebers.

Nach der kündigung: was jetzt passiert

Nach der Kündigung müssen Sie auf einige Dinge achten, damit Sie sichergehen, dass alles korrekt abläuft. Stopee hat die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Bestätigung und zeitlicher ablauf

Vorwerk sollte Ihre Kündigung innerhalb von 5-10 Arbeitstagen schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung sollte enthalten: das Kündigungsdatum, das Datum der Abokündigung, und eine Referenznummer.

Wenn Sie die Kündigung Anfang des Monats senden und Ihr Abo am 15. des Monats verlängert wird, müssen Sie prüfen, ob die Kündigung vor dem 15. wirksam wird. Im Zweifelsfall fragen Sie Vorwerk direkt, wann genau das Abo endet.

Zugriff nach der kündigung

Nach Ablauf Ihrer Kündigung verlieren Sie sofort den Zugriff auf Cookidoo® und alle Rezepte. Ihre Geräte wie der Thermomix funktionieren weiterhin einwandfrei - nur das Online-Portal ist dann nicht mehr erreichbar. Stopee empfiehlt, alle Lieblingsrezepte vorher abzuspeichern oder auszudrucken, falls nötig.

Rückerstattung und Geldback-Garantie

Nach Vorwerks eigenen Bedingungen werden Abos zum Ende der bezahlten Periode gekündigt. Das bedeutet: Wenn Sie zu Beginn eines Abos kündigen, erhalten Sie normalerweise keine Rückerstattung, da das Abo ja noch gültig ist.

Wann Vorwerk ihnen geld zurückgeben muss

Stopee nennt diese Situationen, in denen Sie eine Rückerstattung fordern können:

  • Automatische Verlängerung ohne vorherige Benachrichtigung: Wenn Vorwerk Sie nicht mindestens 14 Tage vor der Verlängerung informiert hat, können Sie die Gebühr anfechten.
  • Widerrechtliche Abrechnung: Falls Vorwerk nach Ihrer Kündigung trotzdem abgebucht hat.
  • Fehlerhafte Doppelabbuchungen: Wenn das Abo zweimal im selben Monat berechnet wurde.
  • Probe-Abo nicht beendet: Falls das kostenlose 30-Tage-Abo automatisch in ein bezahltes Abo überging, ohne dass Sie zustimmen mussten.

So fordern sie eine rückerstattung an

  1. Schreiben Sie Vorwerk per E-Mail oder Brief und begründen Sie deutlich, warum Sie eine Rückerstattung beanspruchen.
  2. Nennen Sie das genaue Datum der fehlerhaften Belastung und den Betrag in CHF.
  3. Fordern Sie die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen an.
  4. Wenn Vorwerk nicht reagiert, kontaktieren Sie Ihre Bank und melden Sie einen chargeback oder ein Reversal.
  5. Speichern Sie alle Korrespondenz, um Ihren Anspruch zu belegen.

Pro tip: Bei der Bank reichen Sie ein und denselben Nachweis ein (E-Mail von Vorwerk, Bildschirmfoto des Abos, Kontoauszug mit Belastung). Schweizer Banken prüfen Chargebacks zügig.

Häufige fehler beim kündigen vermeiden

Viele Konsumentinnen und Konsumenten machen beim Kündigen von Abos Fehler, die zu unnötigen Belastungen führen. Stopee möchte Ihnen helfen, diese Fallen zu umgehen.

Fehler 1: passwort zurücksetzen statt zu kündigen

Einige Kundinnen und Kunden sperren ihr Konto oder ändern das Passwort, um Vorwerk "auszusperren". Das ist ein verständliches Gefühl der Frustration, aber es zählt nicht als Kündigung. Vorwerk wird weiterhin abbuchen, bis Sie formal gekündigt haben.

Fehler 2: nur mündlich kündigen

Ein Telefonanruf bei +41 44 288 20 20 ist hilfreich, aber kein Nachweis. Fordern Sie danach immer schriftliche Bestätigung per E-Mail an. Mündliche Vereinbarungen sind später kaum zu beweisen.

Fehler 3: zahlungsart sperren, ohne zu kündigen

Wenn Sie Ihre Kreditkarte oder Ihr Bankkonto sperren, ohne vorher zu kündigen, wird Vorwerk versuchen, die Gebühr einzuziehen. Das führt zu Mahngebühren und Stress. Kündigen Sie zuerst, dann können Sie die Zahlungsart ändern.

Fehler 4: zu nah am verlängerungsdatum kündigen

Wenn Ihre Verlängerung am 15. des Monats ansteht und Sie erst am 14. kündigen, ist es möglich, dass Vorwerk schon abgebucht hat. Kündigen Sie mindestens 3-5 Tage vor dem Verlängerungsdatum.

Fehler 5: die bestätigung nicht speichern

Wenn Vorwerk Ihnen eine Kündigungsbestätigung sendet, speichern Sie diese sofort ab. Nach 6 Monaten löschen viele E-Mail-Provider alte Nachrichten automatisch. Ein Screenshot oder PDF-Export schützt Sie später.

Checkliste für ihre Vorwerk-Kündigung

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie nichts vergessen:

Punkt Status
Bildschirmfoto des aktiven Abos gemacht
Nächstes Verlängerungsdatum notiert
Letzte Abbuchung in Kopie gespeichert
Kündigungsbegehren per E-Mail oder Post versendet
Versendete Kündigung als Beleg gespeichert
Bestätigung von Vorwerk erhalten und archiviert

Vorwerk-Abonnements im überblick und preise

Damit Sie wissen, welches Abo Sie möglicherweise kündigen, hier ein Überblick der aktuellen Vorwerk-Angebote in der Schweiz.

Abo-Typ Preis (CHF) Laufzeit Kündigbarkeit
Cookidoo® Jahres-Abo (Empfehlung) 36.00 12 Monate Jederzeit kündbar
Cookidoo® Probe-Abo 0.00 (kostenlos) 30 Tage Vor Ablauf kündbar
Cook-Key® Bonus (bei Gerätekauf) 0.00 (kostenlos) 3 Monate Vor Ablauf kündbar
Vorwerk Gerät (z.B. Thermomix) ab CHF 1.200.00 dauerhaft Kein Rückgaberecht laut AGB

Wichtig: Das Cookidoo® Jahres-Abo ist das einzige Vorwerk-Produkt mit regelmäßigen Kündigungsanforderungen. Die Geräte selbst sind Käufe ohne Rücktrittsrecht.

Kontaktdaten und offizielle kündigungsadresse

Hier sind alle wichtigen Kontaktdaten von Vorwerk Schweiz AG, falls Sie kündigen möchten.

E-Mail und telefon

Postadresse für schriftliche kündigungen

Vorwerk Schweiz AG
Industriestrasse 10
8304 Wallisellen
Schweiz

Vermerk auf dem Umschlag: "Kündigung Cookidoo® Abo"

Zusammenfassung und nächste schritte

Ihre Vorwerk-Kündigung ist machbar - Sie müssen nur den richtigen Weg gehen. Stopee fasst zusammen:

  • Sammeln Sie vor der Kündigung Informationen: aktives Abo, Verlängerungsdatum, letzte Zahlung.
  • Kündigen Sie schriftlich per E-Mail oder Post - nicht nur mündlich.
  • Speichern Sie jeden Beleg: versendete Kündigung, Bestätigungsmail, Screenshots.
  • Fordern Sie bei fehlerhaften Belastungen eine Rückerstattung an und nutzen Sie Ihr Rückgriffsrecht bei der Bank.
  • Nutzen Sie Ihre Rechte nach dem Schweizer UWG, wenn Vorwerk nicht kooperativ ist.

Stopee hat tausenden Konsumentinnen und Konsumenten geholfen, unnötige Abos zu beenden und Geld zurückzuerhalten. Wenn Sie weitere Fragen zur Kündigung haben, besuchen Sie stopee.com - wir haben dort noch mehr Ratgeber und Vorlagen für Sie parat. Mit Stopee kündigen Sie selbstbewusst und dokumentiert.

FAQ

Vorwerk ist ein Anbieter von Küchen- und Haushaltsgeräten, der in der Schweiz auch digitale Angebote wie Cookidoo® bereitstellt.

Kunden zahlen für den Zugriff auf Rezepte und Inhalte auf Cookidoo®, typischerweise für ein Jahres-Abo von CHF 36.00.

Sie können Vorwerk schriftlich per E-Mail oder Post kündigen. Dokumentieren Sie jeden Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden.

Überprüfen Sie Ihren aktuellen Tarif, das nächste Belastungsdatum und die verwendete E-Mail-Adresse, um Probleme zu vermeiden.

Nach der Kündigung endet der Zugang zu den digitalen Inhalten, während Kaufverträge weiterhin gültig bleiben.

Dieser Brief ist auch in anderen Ländern verfügbar