
Verwalten DEHOGA
Was Sie nicht wissen !
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Kündigen DEHOGA: Der richtige Weg
DEHOGA-Mitgliedschaft kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für gastronomen und hoteliers
Über DEHOGA und die mitgliedschaft
Der DEHOGA Bundesverband e.V. ist Deutschlands größte Interessenvertretung für das Gastgewerbe und vereint mehr als 70.000 Mitgliedsbetriebe von Hoteliers bis Caterern. Die Organisation bietet ihren Mitgliedern rechtliche Beratung, arbeitsrechtliche Unterstützung, Tarifverhandlungen und branchenspezifische Schulungen an. Viele Betriebe profitieren von exklusiven Netzwerkmöglichkeiten und politischen Vertretungsleistungen auf regionaler und nationaler Ebene.
Doch nicht jeder Betrieb behält seine Mitgliedschaft langfristig. Geschäftsmodellveränderungen, Betriebsschließungen, finanzielle Zwänge oder ein wahrgenommenes Kosten-Nutzen-Missverhältnis führen regelmäßig zur Kündigungsentscheidung. Das Wichtigste: Sie müssen die formalen Kündigungsfristen und -anforderungen einhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Ihre Kündigungsfrist korrekt zu wahren.
Die föderale struktur verstehen
DEHOGA ist nicht eine zentrale Organisation, sondern ein Dachverband mit 16 Landesverbänden. Das bedeutet für Sie als Mitglied: Ihre Kündigung geht an den zuständigen Landesverband, nicht an die Berliner Bundesgeschäftsstelle. Jeder Landesverband hat eigene Geschäftsordnungen und Satzungen, doch alle folgen gemeinsamen Grundprinzipien bei Kündigungen und Kündigungsfristen.
Die dezentralisierte Struktur erfordert von Ihnen Genauigkeit: Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Kündigungsschreiben die richtige Adresse trägt und den Namen des richtigen Landesverbandes enthält.
Wann kündigungen typischerweise sinnvoll werden
Hotels und Restaurants kündigen DEHOGA-Mitgliedschaften häufig nach wirtschaftlichen Veränderungen, dem Ausscheiden aus dem Hospitality-Sektor oder bei Unzufriedenheit mit dem Leistungsumfang. Andere Betriebe wechseln zu spezialisierteren Branchenverbänden oder prüfen die Rentabilität der jährlichen Beitragszahlungen neu.
Mitgliedsbeiträge und kostenstruktur
Die DEHOGA erhebt individuell berechnete Mitgliedsbeiträge, die stark je nach Bundesland, Betriebsgröße und Unternehmenstyp variieren.
Typische beitragsspannen nach betriebstyp
Ihre jährliche Beitragszahlung richtet sich nach Kriterien wie Bettenzahl, Sitzplätzen, Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz.
| Betriebstyp | Typische jährliche Spanne | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Kleine Gaststätte | 200 - 500 Euro | Sitzplätze, Umsatz |
| Mittelgroßes Restaurant | 500 - 1.500 Euro | Umsatz, Mitarbeiterzahl |
| Hotel (bis 50 Betten) | 800 - 2.000 Euro | Bettenzahl, Kategorie |
| Großhotel oder Hotelkette | 2.000 - 10.000+ Euro | Umsatz, Standorte, Betriebsgröße |
Regionale unterschiede und beitragszahlungsrhythmen
Wirtschaftlich stärkere Bundesländer können höhere Beitragssätze aufweisen. Die Beiträge werden in der Regel jährlich oder in monatlichen Raten eingezogen. Für viele Betriebe sind diese Kosten ein relevanter Ausgabenposten, weshalb die Kündigungsentscheidung sorgfältig abgewogen werden sollte.
Gültige gründe für eine kündigung
Sie haben jederzeit das Recht, Ihre DEHOGA-Mitgliedschaft zu beenden, sofern Sie die Kündigungsfristen beachten.
Häufige kündigungsmotive
Betriebsschließung oder Betriebsverlagerung sind klassische Kündigungsgründe. Ebenso führen Wechsel des Geschäftsmodells, Fusion mit anderen Betrieben oder wirtschaftliche Schwierigkeiten zur Kündigung. Manche Inhaber wechseln auch zu spezialisierteren Verbänden für ihre Branchensegmente oder reduzieren ihre Verbandszugehörigkeiten aus Kostengründen.
Ihre rechte als mitglied
Nach deutschem Vereinsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) können Sie aus einem Verein wie DEHOGA ausscheiden. Die genauen Bedingungen regeln die Satzung des jeweiligen Landesverbandes. Pro tip: Fragen Sie beim Landesverband nach der aktuellen Kündigungsfrist - üblicherweise liegt sie zwischen einer und drei Monaten zum Ende eines Kalendarjahres oder eines Geschäftsjahres.
So kündigen sie ihre DEHOGA-Mitgliedschaft
Die Kündigung erfolgt schriftlich beim zuständigen Landesverband und erfordert Präzision bei Fristen und Angaben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur kündigungsmitteilung
- Identifizieren Sie den richtigen Landesverband
- Finden Sie heraus, welchen Landesverband Ihr Betrieb angehört - dies ist normalerweise der Verband des Bundeslandes, in dem Sie ansässig sind.
- Suchen Sie die aktuelle Kontaktadresse des Landesverbandes auf der DEHOGA-Website oder rufen Sie die Bundesgeschäftsstelle an, um die genaue Postadresse zu erhalten.
- Prüfen Sie die Kündigungsfrist
- Fordern Sie die aktuellen Satzungsbestimmungen an oder lesen Sie diese auf der Website des Landesverbandes.
- Übliche Kündigungsfristen liegen bei einer bis drei Monaten zum Ende eines Kalendarjahres (31. Dezember) oder eines Geschäftsjahres.
- Berechnen Sie das Kündigungsdatum rückwärts - wenn die Frist drei Monate beträgt und Sie zum 31. Dezember kündigen möchten, muss Ihre Kündigung bis 30. September eingehen.
- Verfassen Sie ein formales Kündigungsschreiben
- Nutzen Sie ein Businessletter-Format mit Ihrem Betriebsnamen, Betriebsadresse und Mitgliedsnummer.
- Schreiben Sie das aktuelle Datum oben rechts hin.
- Adressieren Sie den Brief an den Landesverband: "An den Vorsitzenden / die Geschäftsführung des DEHOGA Landesverbandes [Name]".
- Formulieren Sie klar: "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im DEHOGA Landesverband [Name] zum [Datum] mit sofortiger Wirkung / zum nächstmöglichen Stichtag."
- Geben Sie Ihre Mitgliedsnummer und Betriebsnamen an.
- Unterschreiben Sie das Schreiben von Hand oder digital.
- Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
- Nutzen Sie immer ein beglaubigtes Versandverfahren - Standardbrief reicht nicht aus.
- Die Deutsche Post bietet "Einschreiben mit Rückschein" (EB/ZS) an; alternativ können Sie einen beglaubigten elektronischen Versand nutzen.
- Bewahren Sie die Quittung und den Rückschein auf, um den Erhalt Ihrer Kündigung zu dokumentieren.
- Dokumentieren Sie alle wichtigen Daten
- Notieren Sie Versanddatum, Adresse des Landesverbandes und den Namen des Empfängers.
- Speichern Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens ab.
- Notieren Sie die Kündigungsfrist und das voraussichtliche Enddatum Ihrer Mitgliedschaft.
- Überprüfen Sie den Eingang und erhalten Sie Bestätigung
- Nach etwa zwei Wochen sollten Sie den Rückschein erhalten.
- Etwa vier bis acht Wochen nach Kündigung können Sie eine schriftliche Bestätigung vom Landesverband anfordern.
- Warning: Falls Sie keine Bestätigung erhalten, nehmen Sie Kontakt mit dem Landesverband auf und erkundigen Sie sich nach dem Status Ihrer Kündigung.
Adressdaten der DEHOGA-Landesverbände
Die genauen Kontaktadressen finden Sie auf der DEHOGA-Bundesverbandswebsite oder durch telefonische Anfrage. Pro tip: Rufen Sie vorher an und bestätigen Sie die korrekte Postadresse sowie die aktuelle Kündigungsfrist - so vermeiden Sie Verzögerungen oder Fehlkommunikation.
Kündigungsfristen und stichtage
Die Kündigungsfrist ist entscheidend - eine verspätete Kündigung verlängert Ihre Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
Typische kündigungsfristen
Die meisten Landesverbände sehen Kündigungsfristen von einer bis drei Monaten vor, mit Kündigungsstichtagen am 31. Dezember eines Kalendarjahres oder zum Ende eines Geschäftsjahres. Warning: Prüfen Sie die exakte Satzungsbestimmung Ihres Landesverbandes, da diese unterschiedlich ausfallen kann.
Praktisches beispiel zur fristberechnung
Liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten und der Stichtag ist 31. Dezember, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September bei dem Landesverband eingegangen sein. Planen Sie deshalb ein: Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben mindestens vier Wochen vor der Fristgrenze, um sicherzustellen, dass es rechtzeitig ankommt.
Was passiert nach der kündigung
Nach Ihrer Kündigung enden Ihre Mitgliedschaftsrechte und -pflichten zum vereinbarten Stichtag.
Mitgliedschaftsende und letzte beitragszahlung
Ihre letzte Beitragszahlung ist für den Zeitraum bis zum Kündigungsstichtag fällig. Falls Sie bereits Beiträge für einen Zeitraum gezahlt haben, der über das Kündigungsdatum hinausgeht, können Sie eine Rückerstattung des anteiligen Betrages fordern. Dokumentieren Sie Ihre bereits geleisteten Zahlungen und stellen Sie ggf. eine schriftliche Rückerstattungsanforderung.
Zugang zu diensten und materialien
Nach dem Kündigungsstichtag verlieren Sie Zugang zu Mitgliederportalen, exklusiven Informationen, Veranstaltungsrabatten und Beratungsdienstleistungen. Informieren Sie sich vorher, welche Leistungen Sie nutzen und ob Sie Unterlagen oder Informationen herunterladen möchten, bevor Ihre Mitgliedschaft endet.
Austritt aus regional organisierten strukturen
Falls Sie Funktionen in regionalen oder lokalen DEHOGA-Gremien innehatten, müssen Sie diese ebenfalls formal aufgeben. Benachrichtigen Sie die betroffenen Gremienverantwortlichen von Ihrem Austritt.
Rückerstattungen und finanzielle abwicklung
Rückerstattungen sind möglich, wenn Sie Beiträge für einen Zeitraum gezahlt haben, der nach Ihrer Kündigungsfrist liegt.
Anteilige rückerstattung berechnen und fordern
Wenn Sie beispielsweise im Juli kündigten, aber bereits die volle Jahresgebühr für das gesamte Geschäftsjahr bezahlt haben, können Sie eine anteilige Rückerstattung für August bis Dezember anfordern. Schreiben Sie eine separate Rückerstattungsanforderung an den Landesverband, beigefügt mit Kopien Ihrer Zahlungsbelege und einer genauen Berechnung der rückzufordernden Summe.
Bearbeitungsdauer und kontakt
Rückerstattungen werden in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen bearbeitet. Falls Sie nach diesem Zeitraum keine Rückerstattung erhalten haben, kontaktieren Sie den Landesverband schriftlich und fragen Sie nach dem Status.
Ihre rechte nach deutschem vereinsrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt Ihre Austrittsrechte, auch wenn Ihr Landesverband restriktive Satzungen hat.
Gesetzliches austrittsrecht gemäß BGB
Nach § 39 BGB können Sie aus einem Verein austreten. Satzungsbestimmungen, die einen Austritt unangemessen erschweren, können unwirksam sein. Falls der Landesverband Ihre Kündigung ablehnt oder Bedingungen auferlegt, die unverhältnismäßig sind, können Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte zu prüfen.
Satzungsüberprüfung und beschwerde
Ihre Satzung muss klare Regelungen zu Kündigungsfristen und -verfahren enthalten. Falls diese unklar sind, können Sie schriftlich verlangen, dass der Vorstand Ihnen eine beglaubigte Kopie zukommen lässt. Stopee unterstützt viele Geschäftsführer bei der Überprüfung ihrer Vereinssatzungen, um sicherzustellen, dass ihre Kündigungsrechte nicht verletzt werden.
Häufige fehler bei der kündigung
Es ist frustrierend, wenn eine Kündigung fehlerhaft verläuft und Sie ein zusätzliches Jahr Beiträge zahlen müssen - doch viele dieser Fehler lassen sich vermeiden.
Falsche adressdaten und ungeklärte zuständigkeiten
Der häufigste Fehler: Das Kündigungsschreiben geht an die Bundesgeschäftsstelle oder den falschen Landesverband. Kontrollieren Sie zweimal, dass Sie den richtigen Landesverband anschreiben - normalerweise ist das der Verband des Bundeslandes, in dem Ihr Betrieb registriert ist.
Versäumte oder missverstandene kündigungsfristen
Viele Kündigungen werden zu spät eingereicht. Ein Brief braucht Zeit bei der Post, und die Fristberechnung ist knifflig. Versenden Sie Ihr Schreiben mindestens vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist und nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein.
Unklare oder unvollständige kündigungstexte
Vage Formulierungen wie "Ich möchte die Mitgliedschaft überprüfen" oder "Ich bin nicht mehr sicher" führen zu Rückfragen. Schreiben Sie deutlich: "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft zum [Datum]." Geben Sie Ihre Mitgliedsnummer und Ihren Betriebsnamen an.
Fehlende dokumentation und rückscheine
Ein einfacher Brief oder eine E-Mail ohne Nachweis des Eingangs ist im Streitfall wertlos. Nutzen Sie immer Einschreiben mit Rückschein oder eine alternative Nachweismöglichkeit. Bewahren Sie alle Quittungen und Kopien auf.
Zu verspätete rückfragen nach dem eingang
Falls Sie sechs Wochen nach Versand des Kündigungsschreibens keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie den Landesverband sofort - nicht erst nach zwölf Wochen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme gibt Ihnen noch Zeit, eine Nachfrage zu stellen oder die Kündigung zu wiederholen.
Kontrollcheckliste für ihre kündigung
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung vollständig und korrekt ist.
| Schritt | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Landesverband identifiziert | Ja / Nein | Adresse und Telefon verfügbar? |
| Kündigungsfrist überprüft | Ja / Nein | Frist in Monaten; Stichtag bekannt? |
| Kündigungsdatum berechnet | Ja / Nein | Sende-Deadline eingeplant? |
| Kündigungsschreiben verfasst | Ja / Nein | Mitgliedsnummer und Betriebsname enthalten? |
| Per Einschreiben mit Rückschein versendet | Ja / Nein | Rückschein eingeplant; Kopie gespeichert? |
| Bestätigung eingegangen | Ja / Nein | Zeitrahmen 4-8 Wochen; bei fehlender Antwort nachhaken |
Vergleich: stoppen statt kündigen
Manchmal lohnt sich eine Unterbrechung oder ein Ruhen der Mitgliedschaft statt einer kompletten Kündigung.
| Option | Kündigungsfrist | Kosten danach | Beste Lösung für |
|---|---|---|---|
| Vollständige Kündigung | 1-3 Monate (je nach Satzung) | Keine Beiträge mehr | Betriebsschließung, Branchenwechsel |
| Ruhen der Mitgliedschaft | Ist möglich (Satzung prüfen) | Reduzierte Beiträge oder keine | Temporäre Betriebsschließung, Auszeit |
| Mitgliedschaftspause vereinbaren | Individuelle Vereinbarung | Verhandlung mit Verband | Finanzielle Notlage, Umbau/Renovierung |
Kontaktadressen und offizielle anlaufstellen
Für Ihre Kündigung benötigen Sie die korrekte Postadresse Ihres Landesverbandes.
DEHOGA bundesverband (allgemeine anfragen)
DEHOGA Bundesverband e.V.
Weidendamm 1a
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 206 - 8585 - 0
Website: www.dehoga.de
Die Bundesgeschäftsstelle kann Ihnen die genaue Adresse und Telefonnummer des zuständigen Landesverbandes mitteilen.
Landesverbände (regionale ansprechpartner)
Alle 16 Landesverbände finden Sie auf der DEHOGA-Website unter einer Landkarte mit direkten Links. Rufen Sie den Landesverband Ihres Bundeslandes an und erfragen Sie: (1) die aktuelle Postadresse für Kündigungen, (2) die gültige Kündigungsfrist, (3) den Kündigungsstichtag und (4) die erforderlichen Angaben im Kündigungsschreiben.
Verbraucherzentrale und rechtliche beratung
Falls Sie Probleme mit Ihrer Kündigung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes wenden. Diese bietet kostenlose Initialberatungen zu Vereinsrecht an. Alternativ können Sie einen Anwalt für Vereinsrecht konsultieren - die Kosten liegen meist im Rahmen von 150 bis 300 Euro für eine Erstberatung.
Checkliste nach erfolgreicher kündigung
Nachdem Sie gekündigt haben, sind weitere Schritte nötig, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft.
- Bestätigungsschreiben aufbewahren und in einen Ordner "Vereinigungen / Verbände" ablegen
- Kündigungsstichtag in Ihren Kalender eintragen
- Versicherungen prüfen, falls Sie Betriebshaftpflicht durch DEHOGA-Kooperationen hatten
- Neuanmeldungen bei anderen Branchenverbänden oder Versicherungsanbietern planen
- Bankverbindung überprüfen - stellen Sie sicher, dass keine weiteren Beiträge nach dem Kündigungsstichtag abgebucht werden
- Falls zutreffend: Rückerstattungsanspruch vier bis acht Wochen nach Kündigungsstichtag schriftlich einfordern
Zusammenfassung und nächste schritte
Die Kündigung Ihrer DEHOGA-Mitgliedschaft ist ein formaler, aber bewältbarer Prozess. Der Schlüssel ist Genauigkeit: Identifizieren Sie den richtigen Landesverband, überprüfen Sie die Kündigungsfrist, formulieren Sie ein klares Kündigungsschreiben und versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie alle Belege auf.
Stopee hat bereits tausenden Betriebsinhabern geholfen, ihre Verbandsmitgliedschaften korrekt zu beenden - ohne unerwartete Verzögerungen oder versteckte Beitragsforderungen. Mit dieser Anleitung haben Sie alle nötigen Informationen, um Ihre Kündigung selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Falls Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes zu kontaktieren oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Stopee und die Beratungsstellen in Deutschland sind für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung reibungslos verläuft.